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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2015 - 11 S 43.15   

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https://dejure.org/2015,40815
OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2015 - 11 S 43.15 (https://dejure.org/2015,40815)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2015 - 11 S 43.15 (https://dejure.org/2015,40815)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2015 - 11 S 43.15 (https://dejure.org/2015,40815)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 15 ImSchG BB, § 11 ImSchG BB, § 10 ImSchG BB, § 3 ImSchG BB
    Untersagung des Durchführens von Veranstaltungen "gleich welcher Art" auf den Grundstücken eines Gutshofs in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr, bei denen Musik unter Verwendung von Tongeräten gespielt wird.

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 15 ImSchG BB, § 3 ImSchG BB, § 10 ImSchG BB, § 11 ImSchG BB, § 80 Abs 5 VwGO, § 146 VwGO
    Immissionsschutz; Gutshof; Veranstaltungen; Musik; Tongeräte; Nachtruhe; Untersagung; unverhältnismäßig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Totalverbot setzt schädliche Umwelteinwirkungen voraus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.07.2003 - 4 B 55.03

    Wie laut dürfen Live-Musik-Veranstaltungen sein?

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2015 - 11 S 43.15
    Insoweit können technische Regelwerke zur Beurteilung von Lärmimmissionen, selbst wenn sie im Rahmen der gebotenen Einzelfallprüfung nur eine Orientierungshilfe oder einen "groben Anhalt" bieten und jedenfalls eine nur schematische Anwendung bestimmter Mittelungs- oder Grenzwerte unzulässig ist, dann herangezogen werden, wenn sie für die Beurteilung der Erheblichkeit der Lärmbelästigung im konkreten Streitfall brauchbare Anhaltspunkte liefern (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2010 - 11 S 35.10, juris Rn. 12 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 17. Juli 2003 - 4 B 55.03 -, juris, Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - 11 S 35.10

    Konzertveranstaltungen in der Zitadelle Spandau können wie geplant stattfinden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2015 - 11 S 43.15
    Insoweit können technische Regelwerke zur Beurteilung von Lärmimmissionen, selbst wenn sie im Rahmen der gebotenen Einzelfallprüfung nur eine Orientierungshilfe oder einen "groben Anhalt" bieten und jedenfalls eine nur schematische Anwendung bestimmter Mittelungs- oder Grenzwerte unzulässig ist, dann herangezogen werden, wenn sie für die Beurteilung der Erheblichkeit der Lärmbelästigung im konkreten Streitfall brauchbare Anhaltspunkte liefern (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2010 - 11 S 35.10, juris Rn. 12 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 17. Juli 2003 - 4 B 55.03 -, juris, Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2019 - 2 M 85/19

    Nutzungsuntersagung für eine Hochzeits- und Eventlocation in einem allgemeinen

    Sie gilt nach ihrer Ziff. 1 für Freizeitanlagen, die als Einrichtungen im Sinne des § 3 Abs. 5 Nrn. 1 oder 3 BImSchG definiert werden, die dazu bestimmt sind, von Personen zur Gestaltung ihrer Freizeit genutzt zu werden (vgl. zur Anwendbarkeit der Freizeitlärm-Richtlinie bei einem Kultur- und Gemeindezentrum: BVerwG, Beschluss vom 06.08.2018 - 7 B 4.18 -, juris, Rdnr. 5; OVG RhPf., Urteil vom 22.12.2017 - 1 A 11826/16 -, juris, Rdnr. 33, bei einer Festhalle: VGH BW, Urteil vom 24.02.2016 - 3 S 1256/15 -, juris, Rdnr. 50 f., bei einer "Mehrzweckhalle für kulturelle Veranstaltungen": VGH BW, Urteil vom 04.08.2016 - 8 S 136/14 -, juris, Rdnr. 71 ff. und bei Räumlichkeiten für "Veranstaltungen verschiedener Art": OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 21.12.2015 - OVG 11 S 43.15 -, juris, Rdnr. 9).
  • VG Cottbus, 14.02.2017 - 3 L 358/16

    Nutzung einer Beachvolleyballanlage

    Zu den Regelwerken, die als Orientierungshilfe in Betracht kommen, gehören neben der - aufgrund von § 48 BImSchG erlassenen - Technischen Anleitung gegen Lärm vom 26. August 1998 (TA-Lärm) auch die "Hinweise zur Beurteilung der durch Freizeitanlagen verursachten Geräusche" oder kurz: Freizeitlärm-Richtlinie vom 12. August 1996 (ABl. 1996, Nr. 38, 878) sowie die 18. BImSchV "Sportanlagenlärmschutzverordnung" (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 11 S 43.15 - Beschluss vom 13. September 2013 - OVG 11 S 27.13 -, juris Rn. 6; BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 -, juris Rn. 8; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 04. August 2016 - 8 S 136/14 -, juris Rn. 69).
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